BVfK-Wochenendticker 27. Mai 2017

 aktuell - anspruchsvoll - authentisch

    - exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Motto der Ideologen: Dieseltechnik ist Auto und Auto muss weg!

 

Auch das ist Elektroauto ist kein emissionsfreies Perpetuum-Mobile.

 

Es gilt besonnen zu bleiben und den Diesel nicht aus dem Auge zu verlieren.

 

Das fiel besonders auf: Wirtschaftswoche über Internetportale

 

Top Thema der Woche: „Waas ies lädse Preis?“

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 22: Google AdWords

 

RETRO CLASSICS COLOGNE, 24.-26. November 2017 - BVfK-Gemeinschaftsstand

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:  

OLG Düsseldorf: Beweislastumkehr des § 476  - Kfz-Händler sind nicht immer die Ge“lack“meierten

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

der Dieselskandal dürfte im Wesentlichen drei Ursachen bzw. Verursacher haben: Macht und Arroganz der Automobilkonzerne, schwache Eurokraten, die sich den Argumenten und Vorführungen der Lobbyisten erliegend zu butterweichen Vorschriften haben hinreißen lassen und die Manie der Autogegner, die ohne Rücksicht auf Verluste alles aufgreifen (man könnte nicht nur am Beispiel der die DUH von „missbrauchen“ sprechen), was ihnen wie die PKW-EnVKV oder der Dieselskandal vor die Füße fällt.  Dabei fragt sich keiner, wie effizient, sparsam und ressourcenschonend die Dieseltechnik ist: Sie ist Auto und Auto mus weg!

Und da passt es ganz gut, dass der Diesel gerade in der Kritik steht und dies nur, da die Ausnahmeregelungen rund um das Thermofenster aus den oben genannten Gründen in Brüssel nicht klar genug definiert wurden. Daher gibt es auch bis heute noch kein rechtskräftiges Urteil gegen VW. Die Situation rund um die bisherigen Urteile gleicht eher einem Fußballspiel, wo man die „Beinahe-Tore“ zählt, da kein Ball wirklich im Netz landet.

Wenn der Diesel erledigt ist, werden sich die Autofeinde nach dem Motto „Erlaubt ist alles, was dem Ziel dient“, den Benziner vorknöpfen und wieder einmal ganz erstaunt tun, dass die Spielräume der Hersteller nicht nur größer sind, als erlaubt, sondern auch rigoros ausgenutzt werden. Ganz zum Schluss kommt dann das Elektroauto ins Visier der über den Sorgen des Alltags Stehenden, denn oh Wunder: Auch das ist kein emissionsfreies Perpetuum-Mobile. 

Wer die Politik kennt, der weiß, dass das alles wohl nicht so kommen wird, sondern dass sich die Dinge wahrscheinlich hinter den Kulissen schon richten werden. Davon bekommen solche Medien, welche die Autofahrer jeden Tag in Diesel-Angst und -Schrecken versetzen nichts mit und daher gehen Nachfrage und Restwerte der Selbstzünder unverhältnismäßig tief in den Keller.

Doch es kann auch anders kommen! Die Autofahrer lieben und schätzen ihrer modernen leistungsfähigen und sparsamen Dieselautos und der Trend könnte sich auch wieder drehen und alles ist wieder beim Alten. Merke: In Merkel-Zeiten geschieht oft augenscheinlich nichts – allerdings nur augenscheinlich!

Wer das anders sieht, sollte genauer hinschauen: Die Emissionsreinigungstechnik wird weiter optimiert, Nachrüstmöglichkeiten werden serienreif und die Deutsche Umwelthilfe wird ausgebremst. Der BVfK ist zwar nur ein kleines Rädchen im großen Gefüge, dennoch oft und auch lautlos an entscheidender Stelle aktiv. 

Daher gilt es besonnen zu bleiben, den Diesel nicht ganz aus dem Auge zu verlieren und vielleicht sogar darauf vorbereitet zu sein, dass diese Antriebstechnik noch lange nicht tot ist.

Dann könnte die Kasse auch mit dem Diesel bald wieder klingeln:

Alles Gute für ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Das fiel besonders auf: Wirtschaftswoche über Internetportale

Von BVfK-Verwaltungsrat Kai Strehlau Autohaus Sankt Augustin  www.gepflegte-automobile.de:

"... Den Richtigen finden, das wollen Gebrauchtwagen-Portale so einfach machen wie möglich machen. Doch welche Website das am besten schafft – da können sich Verbraucher nur schwer entscheiden..." hieß es in der Wirtschaftswoche. Hier geht´s zum Artikel: >>>  Wo die Deutschen ihre Gebrauchtwagen kaufen

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Screenshot: Autoscout automatisiert das Feilschen: "Ist der Preis verhandelbar bzw. was wäre Ihr Mindespreis?"

Top Thema der Woche: „Waas ies lädse Preis?“

Seit am 25. Juli 2001 im Übrigen wegen der sich durch das Internet geänderten Handelsbedingungen das seinerzeit von der NSDAP im Jahr 1933 eingeführte Rabattgesetz aufgehoben wurde, entwickelte sich eine neue Verbrauchermanie unter der Überschrift: „Geiz ist geil.“  Die Politik sah ihr Ziel erreicht, als es bei PRAKTIKER regelmäßig 20 % auf alles außer Tiernahrung gab. Dass dies dann schließlich zum Verlust Tausender von Arbeitsplätzen führte, konnten die sich den Verbraucherrechten verpflichtet Fühleneden erfolgreich ausblenden. 

Natürlich gilt: Der Bessere möge gewinnen! Doch ist der Billigere auch automatisch der Bessere? Wir stellen fest, dass das Gute oft zu kurz kommt, so lange im Kfz-Internet das Suchergebnis nach Preisen sortiert wird.

Der ADAC erhob in seinem Gebrauchtwagenhändlertest die Preisflexibilität zum Qualitätskriterium. Autoscout24 führt jetzt das teilautomatisierte Feilschen per Mausklick ein. Fortschritt oder Fehlentwicklung? 

Der BVfK meint: Das geht eindeutig zu weit! Das nutzt weder Verbrauchern noch Autohändlern, denn die bessere Ware bleibt so oft unentdeckt. Wer einen großen Spielraum hat, hat entweder nicht solide kalkuliert, beschönigt, will Wertbildendes verschweigen, oder nimmt es später mit den Gewährleistungspflichten nicht so genau. 

Wir haben daher Autoscout24 gebeten, das System zu überdenken.

Mit der wohl dennoch auch weiterhin zu befürchtenden Rabattmentalität gilt es allerdings dennoch umzugehen:

- "Unsere Preise sind scharf kalkuliert und enthalten eine Vielzahl von Leistungen"

Oder:

- "Wir kalkulieren grundsätzlich Festpreise, die eine Vielzahl von Leistungen enthalten. Wir können gerne in dem Zusammenhang vor Ort gerne über Möglichkeiten einer individuellen Kalkulation sprechen."

Oder:

- "Billiger heißt nicht besser. Bei der hohen Investition in ein gebrauchtes Auto sollte man nicht an der falschen Stelle sparen. Bei uns sind Sie vor Überraschungen sicher!"

Soweit ein paar Formulierungsvorschläge für Antworten per E-Mail oder Telefon. Was meinen die BVfK-Mitglieder? Fordern Sie ebenfalls eine Abschaffung dieser Automatisierung, oder sehen Sie dem gelassen entgegen, weil Sie dadurch die Möglichkeit erhalten, mit dem Kunden in den Dialog nach dem Motto zu treten: Hier kann ich mein verkäuferisches Talent ausspielen? 

Feedback wie gewohnt immer gerne an vorstand@bvfk.de

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Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

Unabhängigkeitserklärung Teil 22: Google AdWords

 

Mit AdWords schalten Sie Werbeanzeigen in der am meisten genutzten Suchmaschine - Google. Sie bestimmen die Zielgruppe, die Ihre Anzeige dann in den Suchergebnissen sieht und erhalten somit gezielt
Traffic auf Ihre Seite.

Ein großer Vorteil dabei ist, dass Sie Ihre Anzeigen mit Keywords verlinken können und Ihre Anzeige auch nur erscheint, wenn nach den keywords gesucht wird. Somit gelingt Ihnen eine recht gute Selektion Ihrer Besucher.

Ein weiterer Vorteil bei AdWords ist, dass Sie nur bei Klick auf Ihre Anzeige bezahlen „Pay per Click“. Die Kosten werden durch ein Bieterverfahren festgelegt, heißt: Wer am meisten für einen Klick auf die Anzeige nach Keyword bietet, steht ganz oben. Man kann bei AdWords jedoch klein anfangen und sich dann langsam herantasten und ausprobieren, was man wie schaltet.

Aber auch hier gilt es Ihren Besuchern qualitativ guten Content zu bieten und natürlich das wonach sie auch gesucht haben. Das Keyword Ihrer Anzeige sollte zum verlinkten Inhalt auf Ihrer Seite passen. Wenn also jemand nach "Mercedes neu" sucht, wäre es weniger optimal einen gebrauchten Corsa zu finden. Dann wäre die Investition für den Klick umsonst gewesen.

Wichtig nach wie vor, dass man etwas erleben will auf der Seite die man besucht, gerade wenn es um Autos geht. Verlinken Sie gegebenenfalls Videos von Fahrzeugtests zu Ihren Autoangeboten.

Viel Erfolg im Netz!

Ihr Marcel Manthey

Kontakt unter: m.manthey@bvfk.de

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RETRO CLASSICS COLOGNE, 24.-26. November 2017 - BVfK-Gemeinschaftsstand

Zur Premiere der Retro Classics in Köln ist ein Gemeinschaftsstand des BVfK für seine Mitglieder geplant, die dort ihre Oldtimer zum Verkauf präsentieren können. Neben der Präsentation der zum Kauf angebotenen Fahrzeuge soll es auf einer Fläche mit 1.000 m² auch einen Lounge-Bereich und eine Informationsstelle des BVfK geben.

Kosten: Je Fahrzeug zwischen 360,- und 480,- €, je nach Platzbedarf. (15 – 20 m² je Fahrzeug) dies entspricht einem um mehr als 50% ermäßigten Flächenpreis.Die reguläre Meldegebühr pro Mitaussteller in Höhe von 100,- € entfällt.

Organisatorisches:  Die teilnehmenden BVfK-Mitglieder werden wie einzelne Aussteller in allen Ausstellerlisten und Messepublikationen vollständig genannt.

Vergünstigte Eintrittskarten: BVfK-Mitglieder haben die Möglichkeit, vergünstigte Eintrittskarten auch für Kunden und Partner zu bestellen. Pro vor Ort eingelöstem Ticket werden dann je 8,- € netto (Normalpreis Tageskarte 20,- €) in Rechnung gestellt.

Serviceleistungen / Zusatzkosten: Der Messeveranstalter beteiligt sich zur Hälfte an den Gesamtkosten des Teppichbodens. Weitere Serviceleistungen wie ggf. benötigte Strom- oder Wasseranschlüsse werden in Absprache bestellt und kostenmäßig umgelegt.

Soweit die derzeit möglichen Rahmenbedingungen für die Teilnahme von BVfK-Mitgliedern an dieser Oldtimer-Verkaufsmesse. Die Vorteile des Gemeinschaftsstandes u.a.: Gemeinsame Events, wie auch Abwechslung bei der Standwache. Nunmehr gilt es, den Bedarf zu ermitteln. Wie viele BVfK-Mitglieder mit wie vielen Fahrzeugen haben Interesse, vom 24. bis 26. November 2017 im Rahmen der Retro Classiks Cologne mitzuwirken, beziehungsweise daran teilzunehmen? 

Bitte nehmen Sie hierzu an dieser unverbindlichen Umfrage teil. Sie soll uns bei der weiteren Planung helfen und löst keine weitere Verpflichtung aus.

Wenn Sie an einer Teilnahme interessiert sind können Sie uns dies ebenso mitteilen, wie die gewünschte Anzahl Ihrer zu präsentierenden Fahrzeuge. Nutzen Sie dazu wie gewohnt gerne die BVfK-Online-Umfrage: https://www.bvfk.de/retro-classics-cologne/

oder direkt an das BVfK-Oldtimer-Team  oldtimer@bvfk.de

 Alle Preisangaben netto zzgl. MwSt.

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Bild rechts: Fast ausnahmslos "Blech-Juristen" beim Autorechtstag 2017. Dialoge und Kompetenz, von der die BVfK-Mitglieder profitieren.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Beweislastumkehr des § 476  - Kfz-Händler sind nicht immer die Ge“lack“meierten

 

OLG Düsseldorf: Beweisvermutung bei Unvereinbarkeit mit der Art des Mangels nicht anwendbar 

Die Klägerin erwarb einen „Audi A5 Cabriolet 3.0 TDi clean diesel quattro“  zu einem Kaufpreis i.H.v. 67.897,50 €. Anschließend stellte sich heraus, dass das Fahrzeug an diversen Bauteilen mit Lackschäden versehen war. Zwischen den Parteien war streitig, ob die Schäden bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren. Die Klägerin erklärte infolge dessen den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Der verklagte Fahrzeughändler hatte die Auffassung vertreten, im Rahmen der widerleglichen Vermutung gemäß §§ 474, 476 BGB habe er als Beweisbelasteter durch Aussage eines Zeugen, der das Fahrzeug zuvor auf Schäden kontrolliert habe, bewiesen, dass die Lackschäden nicht bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden gewesen seien. Demgegenüber berief sich die Klägerin auf das Urteil des BGH vom 12.10.2016 (VIII ZR 103/15) und argumentierte, dass der BGH den vollen Beweis für die Widerlegung der Vermutung des § 476 BGB durch den Käufer verlange. Das Gericht habe hier die unterschiedlichen Zeugenaussagen falsch gewürdigt und insbesondere das berufliche Näheverhältnis des Zeugen der Beklagten unberücksichtigt gelassen, sodass die Vermutung des § 476 BGB zu ihren Gunsten eingreife.

Die Klägerin hatte hiermit keinen Erfolg.

Nach Auffassung des OLG Düsseldorf war die Beweisvermutung des § 476 BGB vorliegend gar nicht erst anwendbar, sodass der Händler bereits nicht gezwungen sei, diese zu widerlegen. Das OLG verwies zur Begründung auf eine ältere Entscheidung des BGH. Nach dieser fällt aus der Vermutung des § 476 BGB heraus, was auch einem technisch nicht versierten Käufer bei der Übernahme des Fahrzeugs auffallen muss. Die Art des Mangels sei in solchen Fällen mit der Beweisvermutung des § 476 BGB unvereinbar.

(OLG Düsseldorf Urt. v. 17.03.2017, Az. I-22 U 211/16)

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung:

Die BVfK-Rechtsabteilung hatte sich in der Vergangenheit aufgrund der hohen Relevanz für den Kfz-Handel bereits mehrfach mit der Grundsatzentscheidung des BGH zur Beweislastumkehr auseinandergesetzt und die Ergebnisse im Rahmen des Wochenendtickers veröffentlicht.

Dabei entschieden die Gerichte meist zu Lasten der Verkäufer, da es diesen kaum gelingen konnte, den vollen Beweis dafür zu erbringen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe absolut mangelfrei war. 

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf verdeutlicht jedoch, dass der Geltungsbereich der Beweislastumkehr entscheidend von der Art des Mangels abhängt! Seitdem § 476 BGB in seiner Wirkung quasi zu einer Garantie aufgewertet wurde, wird der Schwerpunkt der Verteidigung  der Händler zukünftig darin liegen müssen, die Art des Sachmangels als unvereinbar mit der Beweisvermutung zu deklarieren, sofern die Vermutung auf zweiter Ebene nicht sicher widerlegt werden kann.

Sofern ein Käufer sich auf die Beweisvermutung des § 476 BGB beruft, sollte die Erkennbarkeit des Mangels für den nicht versierten Käufer daher in jedem Falle genau geprüft werden. Jedenfalls ist den Feststellungen des Urteils zu entnehmen, dass bei äußerlichen Beschädigungen des Fahrzeugs, die dem durchschnittlichen Käufer bei der Fahrzeugübergabe auffallen konnten, nicht zu Lasten des Verkäufers vermutet werden kann, dass die Beschädigungen bereits vor der Übergabe vorhanden waren. Die Berufung auf die Beweislastumkehr dürfte in solchen Fällen versagt sein.

Auch wenn die kürzlich ergangene Entscheidung des BGH zur Beweisvermutung bei der Händlerschaft für Unmut gesorgt hat und wieder einmal die Rechte des Käufers gestärkt wurden, zeigt das Urteil des OLG Düsseldorf, dass auch in diesen Fällen die Aussicht auf eine erfolgreiche Verteidigung bestehen kann.

Matthias Giebler

BVfK-Rechtsabteilung

 

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

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Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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